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Die Stadt Freiburg erhebt eine Übernachtungsteuer in Höhe von 5% des Netto-Beherbergungsbetrages. Ausgenommen von der Steuer sind Übernachtungen, die ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. Dazu gehören auch beruflich veranlasste Aufenthalte an vorgeschriebenen Ausbildungs-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen. Sofern die Buchung nicht durch den Arbeitgeber erfolgte und dieser Rechnungsempfänger ist, bitten wir Sie, uns im Falle einer beruflich bedingten Übernachtung mit der Buchung oder zu Beginn des Aufenthalts eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder bei Selbstständigen eine amtlich vorgeschriebene Eigenbescheinigung vorzulegen. Arbeitgeber-/Dienstherrenbescheinigung zur Übernachtungsteuer
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